End of Petition Process


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Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird der Erhalt des filmischen Kulturgutes als gesamtstaatlichnationale Aufgabe gefordert.

Der Petent setzt sich dafür ein, das filmische Kulturgut als Erbe zu sichern. Auch im digitalen Zeitalter sei dies dringend notwendig. Der Filmbestand sei von chemischem Zerfall bedroht. Daher sei eine zentrale Koordinierungsstelle aus dem Verbund der deutschen Kinematheken zu schaffen, wo Fachwissen gebündelt werde, die anstehende Digitalisierung vorbereitet und die Bedingungen für die entsprechende Auftragsvergabe ausgehandelt werden. Diese gewaltige Aufgabe sei nur von allen Archiven gemeinsam zu stemmen. Auch gehe es um die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Der Petent nennt Frankreich als Vorbild, wo in sechs Jahren 400 Millionen Euro für diese Aufgabe bereitgestellt würden, während es in Deutschland pro Jahr gerade mal 2 Millionen Euro wären.

Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.

Die Petition beruht auf einer Resolution, die von mehr als 70 Filmschaffenden und Filmwissenschaftlern verfasst und unterschrieben wurde, darunter die Regisseure Edgar Reitz und Harun Farocki.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 15 Diskussionsbeiträge und 419 Mitzeichnungen eingegangen. Den Petitionsausschuss erreichte zudem eine Petition gleichen Inhalts, die wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen wird. Es wird um Verständnis gebeten, wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:

Der Petitionsausschuss sieht das Anliegen der Petition als berechtigt an und begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Erhalt des Filmerbes als wichtiges Anliegen definiert. Dies hat auch Niederschlag gefunden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013, in dem es (unter Punkt 4.3 ‚Kultur, Medien, Sport‘) heißt (S. 136):

«Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft. Die deutsche Stiftung Kinemathek ist als eine der zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu stärken.»

In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits Maßnahmen getroffen, die den Erhalt und die Bereitstellung des Filmerbes voranbringen. Dies betrifft sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Förderung der bestehenden Filmeinrichtungen.

Was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, so sind mit Gültigkeit seit 1. Januar 2014 in zwei Bereichen neue Regelungen zu nennen:

  • Mit der Neufassung des Filmförderungsgesetzes (FFG) wurde die Digitalisierung des deutschen Filmerbes in die Zuständigkeit der Filmförderungsanstalt (FFA) aufgenommen (in § 2 Abs. 1 Nr. 3 FFG). Dies ist jedoch kein völliger Neubeginn, denn zuvor hatte die FFA im Jahr 2012 mit 600.000 Euro und im Jahr 2013 mit 1 Mio. Euro auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses die Digitalisierung bereits gefördert.
  • Im Bereich des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) können seit 1. Januar 2014 Archive, Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verwaiste Filmwerke (aber auch Musik-und Printwerke) digitalisieren und online verfügbar machen (§§ 61 bis 62c UrhG). Dies war bisher nicht möglich, weil urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers oder aufgrund einer gesetzlichen Nutzungserlaubnis genutzt werden durften. Bei verwaisten Werken war dies jedoch keine Option. Jetzt wurde dies mit §§ 61 bis 61c des UrhG geregelt (‚Schrankenregelung‘).
    Gleichzeitig wurden damit die Vorgabe der EU-Richtlinien 2012/28 vom 25. Oktober 2012 in deutsches Recht umgesetzt.
  • Hinzu kommt, dass die Neufassung des Bundesarchivgesetzes (BArchG) von 2013 die Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet, ihre Filme innerhalb eines Jahres nach der Fertigstellung oder ersten Aufführung beim Bundesarchiv registrieren zu lassen (§ 7a Abs. 1 Satz 1 BArchG). Die Daten zu den Filmen werden in einem neu geschaffenen deutschen Filmregister erfasst, das zukünftig einen Überblick über alle neuen deutschen Filme gibt, unabhängig davon, ob sie gefördert waren oder nicht. Bundesarchiv und Deutsches Filminstitut (DIF) sind auch im Kompetenznetzwerk Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) vertreten, die bei der Präsentation des nationalen Filmerbes eine zunehmend wichtige Rolle spielt.

Zu den Film-Einrichtungen und deren Förderung hinsichtlich der Sicherung und Bereitstellung des Filmerbes ist Folgendes festzuhalten:

  • Die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) wird bereits seit 2004 durch die BKM gefördert, allein im Haushaltsjahr 2013 mit rund 7,5 Mio. Euro.
  • Das Deutsche Filminstitut (DIF) erhielt im Jahr 2013 320.000 Euro, womit in erster Linie ein online verfügbares Filmportal unterstützt wird, das eine frei zugängliche und vollständige Filmographie aller deutschen Kinofilme bietet.
  • Das Bundesarchiv, das als das zentrale Filmarchiv jährlich 300 bis 400 Filme sichert, erhielt 2013 allein 230.000 Euro für Digitalisierungsaufgaben. Das Bundesarchiv stellt heute schon rund 55.000 Filmwerke der Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der Digitalisierung ist hier auch die sachgerechte Unterbringung des nationalen Filmerbes von Belang, weshalb der Ausbau des Filmarchivs des Bundesarchivs in Hoppegarten vorbereitet wird.
  • Die DEFA-Stiftung (mit 250.000 Euro), die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung (mit 250.000 Euro), die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) (mit 200.000 Euro) und das Deutsche Filminstitut (mit 100.000) teilten sich die 1 Mio. Euro, die 2013 zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt wurden. Die restlichen 200.000 Euro flossen in ein Pilotprojekt zum Aufbau eines Bestandskataloges des Kinematheksverbundes unter der Federführung der SDK, der künftig eine verlässliche Übersicht über sämtliche archivierte Filmwerke geben wird.

Der Kinematheksverbund, dessen Hauptmitglieder das Bundesarchiv, die SDK und das DIF sind, erfüllt seit 1978 die Funktion einer zentralen deutschen Kinemathek. Hier wurden bereits wichtige Weichenstellungen zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes vorgenommen, um das umfangreiche Vorhaben der Digitalisierung des nationalen Filmerbes umzusetzen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Petitionsausschuss die Errichtung einer weiteren gemeinsamen Stelle aller deutschen Filmarchive zur Aufarbeitung und Erhaltung des Filmbestandes nicht für erforderlich. Die gesamtstaatliche Aufgabe der dauerhaften Erhaltung und Zugänglichmachung des Filmbestandes ist auf gutem Wege und wird weiter vorangetrieben werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher nach gründlicher parlamentarischer Prüfung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

[Pet 3-18-04-2262-001110 Filmwesen]

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