Nos prises de position

[2016/03/07]

Die Diskussion ist eröffnet!

Zum PwC-Gutachten zur Ermittlung des Finanzbedarfs zum Erhalt des Filmerbes, der Position des Kinematheksverbundes und der Strategie des Bundesarchivs

7. März 2016. – In den letzten Monaten sind wichtige Dokumente zum Thema „Digitalisierung des Filmerbes“ veröffentlicht worden, die nach einer breiten gesellschaftlichen Diskussion rufen:

  • Am 26. November 2015 veröffentlichte die Filmförderungsanstalt (FFA) das vollständige von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) erstellte Gutachten zur „Ermittlung des Finanzbedarfs zum Erhalt des Filmischen Erbes“.
  • Am 14. Dezember legte der Kinematheksverbund seine Position zur Digitalisierung des Filmerbes vor.
  • Am 24. Februar 2016 erteilte die Bundesregierung als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Auskunft über die strategischen Vorstellungen des Bundesarchiv-Filmarchivs.
  • Das PwC-Gutachten enthält zahlreiche wichtige Aussagen und gibt vor allem der Politik eine nachvollziehbare finanzielle Größenordnung zur Digitalisierung des Filmerbes an die Hand.

    Im Hinblick darauf, dass der Kinematheksverbund beim Erhalt des Filmerbes eine strategische Führungsrolle übernehmen sollte, bleibt sein Positionspapier erstaunlich allgemein. Es ist zudem nur von seinen Vollmitgliedern – Bundesarchiv, Deutsche Kinemathek, Deutsches Filminstitut –, nicht aber von den kooptierten Mitgliedern (Filmmuseum München, Haus des Dokumentarfilms, Stuttgart, Filmmuseum Düsseldorf, CineGraph Hamburg, Filmmuseum Potsdam) und den Gästen (Friedrich Wilhelm Murnau-Stiftung und DEFA-Stiftung) gezeichnet.

    Die Ankündigung des Bundesarchivs, mittelfristig seine beiden analogen Kopierwerke zu schließen und Filme nur noch digital zu sichern, stellt jetzt die anderen Filmarchive vor vollendete Tatsachen. Das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Wirtschaftlichkeitsgutachten sollte ebenfalls veröffentlicht werden.

    Wir wollen im Folgenden auf einige Aspekte hinweisen, die im PwC-Gutachten und der Position des Kinematheksverbundes zu kurz kommen bzw. nicht ausgeführt werden.

    1. Strategien. Mit der Übernahme seines „Drei-Säulen-Modells“ (Digitalisierung des deutschen Filmerbes gleichermaßen aus wirtschaftlichen, konservatorischen und kuratorischen Gründen) durch das PwC-Gutachten sieht der Kinematheksverbund seinen eigenen Ansatz bestätigt. Die konservatorische Sicherung sowie die "Zugänglichkeit und die Sichtbarmachung des Filmerbes" sind aber Ziele, ohne die jedes Digitalisierungsvorhaben sinnlos wäre – eine Selbstverständlichkeit, an die offenbar immer wieder zu erinnern ist. Zwar erteilt der Kinematheksverbund einer Digitalisierung, die „lediglich auf die digitale Sicherung des Ausgangsmaterials“ abzielt, eine klare Absage. Leider jedoch wird die Absicht, die digitalisierten Filme „für jegliche Nutzung einschließlich der Nutzung im Kino“ bereit zu stellen, nicht weiter ausgeführt.

    Hier fehlt der Mut, offensiv Strategien zu formulieren, wie Filmgeschichte im digitalen Zeitalter einer breiteren Öffentlichkeit als bisher zugänglich gemacht werden kann.

    2. Zeitrahmen. Der Auftrag des PwC-Gutachtens lautete, einen Vorschlag „für ein sinnvollerweise über eine Zeitachse von 10 Jahren zwecks Digitalisierung bereitzustellendes Budget zu unterbreiten.“ Diese zeitliche Vorgabe wird nicht hinterfragt; sie ist nicht nachvollziehbar. Die Digitalisierung ist kein einmalig in einem bestimmten Zeitrahmen abzuarbeitendes Projekt, sondern bereits jetzt eine zentrale Aufgabe der Filmarchive. Sie umfasst die dauerhafte Bewahrung der neuen digital hergestellten Filme, die digitale Sicherung der noch analog produzierten Filme und neue, durch die Digitalisierung möglich gewordene Verbreitungsmöglichkeiten – Aufgaben, die unmittelbar zusammenhängen. Zu recht kritisiert der Kinematheksverbund, dass die PwC-Gutachter die Herstellung von Benutzungsstücken „völlig außer Acht“ lassen. Auch die Distribution der digitalisierten Titel wurde nicht berücksichtigt. In der Kostenberechnung fehlen zudem die erheblichen filmhistoriografischen Recherchen, die für die Identifizierung eines Titels unerlässlich sind und den deutschen Gesamtkatalog des Filmerbes bilden sollen. Hier ist eine stärkere Finanzierung von filmportal.de als der zentralen filmografischen Plattform des deutschen Films dringend geboten.

    Der von PwC ermittelte Finanzbedarfs zum Erhalt des Filmerbes von 10 Millionen € verteilt über zehn Jahre kann seine Wirkung somit nur dann entfalten, wenn gleichzeitig die finanzielle und personelle Ausstattung der Archive und Kinematheken dauerhaft und deutlich angehoben wird.

    3. Filmerbe und Archivwürdigkeit. Indirekt kritisiert das PwC-Gutachten, dass keine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs „filmisches Erbe“ vorliege. Es hat daher selbst einen Definitionsversuch unternommen, der unter dem Filmerbe „grundsätzlich alle zur Veröffentlichung in Kinos produzierten Werke“ versteht, „ergänzt um Filme, die ursprünglich zwar nicht zur Vorführung im Kino bestimmt waren, deren Inhalte aber das zur Veröffentlichung vorgesehene Material sinnvoll ergänzen.“ In dieser Allgemeinheit ist die Formulierung kaum tauglich. Das Positionspapier des Kinematheksverbundes offenbart in dieser zentralen Frage erhebliche Divergenzen zwischen ihren Kernmitgliedern. "Aus Sicht des Bundesarchivs gelten alle Filme, die als Archivgut des Bundes den Status von dauerhaft zu erhaltendem Kulturgut haben, als Werke des Filmerbes." Dieser tautologischen Formulierung halten die Deutsche Kinemathek und das Deutsche Filminstitut entgegen, dass auch Filme „aus filmhistorischer und filmwissenschaftlicher Perspektive im engeren Sinne zum nationalen Filmerbe gehören". Sie sprechen damit Titel an, "deren Ausgangsmaterial in einer der beiden Institutionen überliefert ist", rekurrieren also mit Nachdruck auf die eigenen Bestände, ohne aber auszuführen, was unter dem Filmerbe „im engeren Sinne“ zu verstehen sei. Hier werden nicht nur Claims abgesteckt.

    Es wird auch deutlich, dass es im Kinematheksverbund – der die Aufgabe einer zentralen deutschen Kinemathek ausfüllt – offenbar keine Einigkeit über ihren Gegenstand gibt. Das ist umso erschreckender, als die Archive nicht jeden Film aufnehmen, vielmehr erst seine „Archivwürdigkeit“ ermitteln und ihn damit als zu erhaltendes „Kulturgut“ festschreiben. Nach welchen Kriterien entscheiden sie? Die Leerformeln und undefinierten Begriffe beißen einander in den Schwanz. Weder das PwC-Gutachten noch das Positionspapier des Kinematheksverbunds äußert sich zur Behandlung der Fernsehproduktionen. Und wie halten sie es mit dem Exilfilm? Die Frage drängt sich auf – zählt doch die Deutsche Nationalbibliothek die Bewahrung der „zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten“ ausdrücklich zu ihren Kernaufgaben. Ihr Grundsatz, „lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen“ zu sammeln, sollte ein Leitbild auch für unsere Filmarchive sein.

    4. Strukturen. Der Kinematheksverbund betont, dass man „alle in Deutschland archivierten Filme ungeachtet der Rechtesituation und des Archivträgers“ in die Digitalisierung einbeziehen und dabei „selbstverständlich [...] die Vorstellungen anderer filmarchivischer und filmwissenschaftlicher Institutionen angemessen“ berücksichtigen will. Bei den Entscheidungen im Bereich der "kuratorischen Säule" wollen die drei großen Archive jedoch unter sich bleiben und nur noch die BKM und die Länder mit je einem Vertreter einbeziehen.

    Es ist eine groteske Vorstellung, dass Politiker darüber befinden sollen, welche Filme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und welche nicht. Ein neues Gremium macht nur dann Sinn, wenn auch kleinere Archive, Filmwissenschaftler und Kuratoren einbezogen werden.

    5. Archivstandard. Das PwC-Gutachten gibt zu bedenken, dass „Strukturen und Prozesse für die digitale Archivierung und zukünftige Distribution noch zu entwickeln sind“. Außerdem fehle ein „Standard für die digitale Aufbereitung“ sowie ein „einheitlicher Archivstandard (Datenformat)“. Der Kinematheksverbund kündigt in seinem Positionspapier an, diese auszuarbeiten. Allerdings digitalisieren bereits zahlreiche europäische Archive ihre Filmbestände, und auch hierzulande liegen rund 500 Filme auf DCP vor. Nun schafft das Bundesarchiv trotz fehlender Standards Fakten, indem es seine analogen Kopierwerke schließt und mit der Digitalisierung beginnen will.

    Es versteht sich von selbst, dass alle Archive bei der Digitalisierung den gleichen verbindlich definierten Parametern folgen sollten; Ziel sollte zudem die Ausarbeitung eines europäischen Standards sein.

    6. Kassation. Der Kinematheksverbund wendet sich "geschlossen" gegen den Vorschlag des PwC-Gutachtens, nur noch eine „sehr selektive analoge Archivierung“ des filmischen Ausgangsmaterials vorzunehmen. Vielmehr seien die Originale dauerhaft zu erhalten, "soweit es technisch möglich und zulässig ist". Was bedeutet in diesem Zusammenhang das einschränkende Kriterium "zulässig"? Die Vermutung drängt sich auf, dass damit die „rechtlich gebotene Vernichtung umkopierter Nitrofilme“ – so die Bundesregierung – umschrieben ist, die zuletzt heftig kritisiert wurde.

    Die filmischen Originale sind unersetzlich; sie müssen so weit wie möglich auch zukünftigen Generationen von Filmarchivaren mit verbesserten technischen Möglichkeiten noch zur Verfügung stehen. Der Kinematheksverbund sollte sich tatkräftig dafür einsetzen, diese Rechtslage zu ändern.

    7. Dauerhafte Sicherung. Weder das PwC-Gutachten noch das Positionspapier des Kinematheksverbundes befassen sich mit der Frage, wie die ästhetisch hochkomplexen Inhalte, die Filme repräsentieren, dauerhaft gesichert werden können. Ihre Digitalisierung ermöglicht zwar einen breiteren und vielfältigeren Zugang als bisher – die Bewahrung für kommende Generationen garantiert sie keineswegs. Im Gegenteil: Die neuen Technologien verändern sich stetig und rasant; sie sind wesenhaft instabil und derzeit für eine dauerhafte Speicherung nicht geeignet. Während sich einige universitäre Studiengänge dieser Problematik bereits intensiv annehmen, setzt das Bundesarchiv ausschließlich auf die Digitalisierung und schafft vollendete Tatsachen. Experten raten dringend zu einer Ausbelichtung des digitalisierten Materials auf zukunftsfestem analogen Material (derzeit Polyester), um die Filme vor den Gefahren des Datenverlusts zu schützen. Dafür müsste den Kinematheken weiterhin eine entsprechende technische und fachliche Infrastruktur – Kopierwerke, filmtechnische Betriebe, Ausbildungseinrichtungen – zur Verfügung stehen. Es leuchtet ein, dass für diese Aufgabe entsprechende Initiativen der Filmindustrie, der Politik und der Wissenschaft unumgänglich sind. Allerdings sind die Archive gefordert, für dieses Problem ein gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen und Vorschläge für seine Lösung zu entwickeln.

    8. Wer bekommt wieviel? Der Kinematheksverbund geht davon aus, dass die vom PwC-Gutachten vorgeschlagenen 10 Millionen pro Jahr gedrittelt werden: Je ein Drittel sollen in die Digitalisierung aus wirtschaftlichen, konservatorischen und kuratorischen Gründen fließen. Das erste Drittel soll wie bisher über die Filmförderungsanstalt (FAA) verteilt werden.

    Offen bleibt, wie die zwei Drittel für die Filmarchive auf sämtliche Mitglieder des Kinematheksverbundes nebst Gästen sowie auf andere Archive verteilt werden sollen.

    Fazit. Die Erhaltung und Pflege unserer Filmgeschichte für die kommenden Generationen ist eine kulturelle und kulturpolitische Kernaufgabe. Sie setzt eine umfassende Strategie und eine enge Kooperation der Archive und Kinematheken auf der Basis eines gemeinsamen Konzepts voraus. Davon kann derzeit leider kaum die Rede sein. Allerdings haben sich auch die Filmwissenschaft und die filminteressierte Öffentlichkeit erst spät mit zentralen Parametern der Filmarchivierung und den neuen Herausforderung der Digitalisierung auseinandergesetzt. Dass nun die Diskussion um die Digitalisierung des Filmerbes öffentlich geführt wird, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Transparenz.

    Es wäre zu wünschen, dass der Kinematheksverbund auf diesem Wege weitergeht und Möglichkeiten schafft, um diese Fragen unter Einbezug europäischer und internationaler Erfahrungen weiter zu diskutieren. Hierzu gehört die Bereitstellung des Filmerbes über gewerbliche oder nichtgewerbliche Internetangebote ebenso die Frage, wie der in den letzten Jahren stark zurückgegangenen Präsenz der deutschen Filmgeschichte in den kommunalen Kinos entgegen gewirkt werden kann sowie last but not least die bereits vor Jahren erhobene Forderung nach einem der deutschen Filmgeschichte verpflichteten Archivkino.

    (Klaus Kreimeier, Jeanpaul Goergen)

    Permalink: filmerbe.org/ref/?300,209



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