Aktuell

[2016/12/18]

Keine Quersubventionierung des Bundesfilmarchivs mit Ländermitteln

Der Bremer Senat und die Mehrheit der Länder wollen sich nur bedingt an den Digitalisierungskosten beteiligen

18. Dezember 2016. – Der Bremer Senat begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, „die Digitalisierung des Filmerbes in Angriff zu nehmen“. Auf eine Anfrage der Abgeordneten Jens Crueger, Elombo Bolayela, Rainer Hamann, Björn Tschöpe und der Fraktion der SPD in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) machte er am 15. Dezember aber auch deutlich, dass er wie die Mehrheit der Länder, „eine Quersubventionierung des Bundesfilmarchivs mit Ländermitteln“ ausschließt. Wie diese sei er der Auffassung, dass „die Mittel für das Bundesarchiv allein vom Bund aufzubringen sind.“

Die Länder sollten allenfalls dann an den Kosten der Digitalisierung beteiligt werden, wenn sie „von den Restaurierungsmaßnahmen unmittelbar betroffen sind. Das wäre z.B. der Fall, wenn in einem Land ein betroffener historischer Filmbestand vorhanden ist, wenn ein Land bereits eigene Fördermittel vergeben hat oder wenn wirtschaftliche Interessen als Standort der beauftragten Kopierwerke eine Rolle spielen.“

Vollständiger Text der Antwort des Bremer Senats

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