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[2018/02/16]

Filmförderungsanstalt: Mehr Mittel für das Filmerbe

Auch Höchstfördersumme pro Film verdoppelt

16. Februar 2018. – Die Filmförderungsanstalt (FFA) wird für die Förderung des filmischen Erbes in diesem Jahr 3,3 Millionen Euro und damit deutlich mehr Mittel als bislang in ihrem Haushalt bereitstellen. Zudem wird die Höchstfördersumme für einzelne Filme von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt, in Ausnahmefällen kann mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Eine entsprechende Richtlinienänderung beschloss der FFA-Verwaltungsrat in seiner jüngsten Sitzung in Berlin.

FFA-Präsident Bernd Neumann forderte auch die Länder auf, „sich zu ihrer kulturpolitischen Verantwortung zu bekennen und bei der Finanzierung dieser Aufgabe in angemessenem Umfang mitzuwirken.“ Die Kosten für die Digitalisierung sollen im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung durch die Filmwirtschaft, Bund und Länder zu jeweils einem Drittel getragen werden. Aber noch sind nicht alle Bundesländer bereit, sich an der Digitalisierungsinitiative finanziell zu beteiligen.

Zur Pressemitteilung der Filmförderungsanstalt (FFA)

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